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Bei der Umsetzung eines Projektes können wir Sie mit den folgenden Leistungsbildern unterstützen.


Die Fachplanung beginnt mit der Grundlagenermittlung. Dabei klären wir gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner die Aufgabenstellung der technischen Ausrüstung in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen.


In der Vorplanungsphase bringen wir die Ergebnisse der Grundlagenermittlung mit den Wünschen des Auftraggebers und des Objektplaners in Einklang. Wir erarbeiten dazu ein Planungskonzept mit einer überschlägigen Auslegung der wichtigsten Systeme und Anlagenteile. Danach erarbeiten wir verschiedene Lösungsmöglichkeiten und stellen diese in skizzenhafter Darstellung zusammen mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnungen dem Auftraggeber bzw. dem Objektplaner vor. Mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten prüfen wir in Vorverhandlungen die Genehmigungsfähigkeit der Anlage. Am Ende der Vorplanung erfolgt eine Kostenschätzung.


In der Entwurfsplanungsphase durcharbeiten wir schrittweise das in der Vorplanungsphase erarbeitete Planungskonzept unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf. Während dieser Phase erfolgt die Berechnung und Bemessung sowie die zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung. Wir führen Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen mit Behörden, Ämtern und Versorgungsunternehmen. Für die Tragwerksplanung erarbeiten wir notwendige Lastangaben und stimmen die notwendigen Durchführungen ab. Mit der Vorlage der Entwurfsplanung zur Zustimmung werden auch eine Anlagenbeschreibung und eine Kostenberechnung eingereicht.


Im Verlauf der Genehmigungsplanung erarbeiten wir Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen bzw. Zustimmungen einschließlich der Ausarbeitung von Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen. Die dafür notwendigen Verhandlungen mit Behörden und Ämtern werden von uns übernommen. Im Anschluss aktualisieren und vervollständigen wir die  Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen der Entwurfsplanung unter Beachtung der Ergebnisse der Genehmigungsplanung.


Nach der Genehmigung der Entwurfsplanung beginnen wir mit der Ausführungsplanung. Dabei werden aus den Ergebnissen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung die wesentlichen Details für die Bauausführung erarbeitet. Wir erstellen dafür Verteilerpläne und Verteileransichten, Übersichtsschaltpläne und klären die zur Ausführung des Bauvorhabens notwendigen technischen Details. In dieser Leistungsphase wird eine Dimensionierung aller Anlagenteile durchgeführt und in die Planungsunterlagen eingetragen.


Nach der Genehmigung der Ausführungsplanung erstellen wir eine Leistungsbeschreibung in Form eines Leistungsverzeichnisses nach Leistungsbereichen mit genauen Mengenaufstellungen. Diese Leistungsverzeichnisse werden an verschiedene Firmen gesandt, um Angebote über die auszuführenden Arbeiten und Anlagenteile einzuholen


Nach dem Eingang der Angebote erfolgt eine fachtechnisch und wirtschaftliche Auswertung sowie eine rechnerische Prüfung. Anschließend erstellen wir einen Preisspiegel nach Teilleistungen und erstellen einen Vergabevorschlag.


Das Bauvorhaben beginnt. In der Phase der Fachbauleitung steuern und kontrollieren wir den Bauablauf und den Baufortschritt. Wir überwachen die Arbeiten an den einzelnen Anlagenteilen, koordinieren die ausführenden Firmen und kontrollieren die Einhaltung des Zeitplanes. 
Gemeinsam mit dem Auftragnehmer ermitteln wir die ausgeschriebenen, installierten Massen in einem Aufmaß und prüfen danach die eingegangenen Rechnungen, die wir dem Auftraggeber zur Zahlung weiterleiten.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens führen wir eine Fachabnahme durch und kontrollieren die Beseitigung von eventuellen Mängeln bis zur Übergabe eines mängelfreien Bauobjektes.
Die zum Bauvorhaben gehörenden Revisionszeichnungen, Protokolle, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle und Einweisungsunterlagen werden dem Auftraggeber übergeben.
Nach Prüfung aller Auftragnehmer - Schlussrechnungen erarbeiten wir die Kostenfeststellung auf der Grundlage der abgerechneten Bauleistung.


Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist führen wir mit dem Auftraggeber eine Objektbegehung durch. Dabei stellen wir Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen fest und veranlassen die Behebung von eventuellen Mängeln. Gemeinsam mit dem Auftraggeber überwachen wir die Freigabe von Sicherheitsleistungen.
Abschließend übergeben wir eine systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes dem Auftraggeber.

 
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